Erhalte ich eine Rückerstattung meiner Behandlungskosten von der Krankenkasse?
Das Honorar wird direkt in der Ordination bar oder mittels Zahlschein zwischen Wahlarzt und Patient verrechnet. Dieses Honorar kann nach Bezahlung zur Rückvergütung an die eigene Krankenkasse eingereicht werden. Diese beträgt maximal 80% des Kassentarifs (nicht des bezahlten Tarifes) . Je nach Krankenkasse und von denen unterstützte Leistung ist die Rückvergütung unterschiedlich hoch (insbesondre falls sie eine Zusatzversicherung haben). Die Krankenkassen benötigen für diesen Vorgang zumeist zwischen 2-3 Monate. Jeder Patient hat die Möglichkeit eine detaillierte Aufstellung der Rückvergütung bei seiner Krankenkasse zu verlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Wahlarztstelle Ihrer Krankenkasse.
Was bedeutet die Bezeichnung Wahlarzt?
Wahlarzt ist die Bezeichnung für Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Patienten können daher nicht über die e-card abrechnen. Die Honorargestaltung ist frei und orientiert sich daher nicht an den Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen sondern nach erbrachter Leistung.
Rezepte von Wahlärzten werden in den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
Gute Terminplanung und kurze Wartezeiten sind erklärte Ziele fast aller Wahlärzte.
Wie sehen die Kosten für einen Arztbesuch bei Ihnen aus?
Der erste Arztbesuch ohne gesondert angeführte Leistung beläuft sich auf 40€.
Die weiteren anfallenden Kosten sind von der Art und Dauer der Untersuchung bzw. Behandlung abhängig. Weitere medizinische Leistungen und deren Tarife können bei Terminvereinbarung erfragt werden.
Eine Honorarnote stellt bei Akupunktur die Summe der durchgeführten Leistungen dar: z.B.
1.Akupunktursitzung mit ausführlicher Anamnese, Puls und Zungendiagnostik (ca. 60 Min.):
Erstordination 40€ und
1.Akupunktursitzung 60€ = Gesamtsumme: 100€
Säuglings Laserakupunktur:
Erstordination 40€ (ab der 4.Sitzung: Kleine Ordination 30€) mit
Säuglingsakupunktur 10€ = Gesamtsumme 50€ (40€)
Bei einer Psychotherapieeinheit wird lediglich diese Leistung, also “Psychotherapeutische Medizin, Einzeltherapie 50 Minuten” mit 110€ in Rechnung gestellt.
Das Honorar wird Ihnen nach dem Arzttermin und Erläuterung ausgehändigt. Bei Unklarheiten können Sie diese direkt vor Ort ansprechen. Bezahlung erfolgt bar oder binnend einer Woche per Zahlschein.
STORNOBEDINGUNGEN: Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, verständigen Sie mich bitte 24h davor! Ich bitte um Verständnis, dass Terminabsagen die weniger als 24h vor dem Behandlungsbeginn erfolgen mit dem Tarif der Erstordination verrechnet werden müssen (Ausnahme: Corona- Quarantäneregelungen).
Mit wie vielen Behandlungsterminen (z.b Akupunktur) oder Sitzungen (Psychotherapie) muss ich rechnen?
Nach dem ersten Gesprächen und je nach gestellter Diagnose bzw. formulierten Ziel wird gemeinsam mit Ihnen ein konkreter Behandlungsplan erstellt.
Bei neu aufgetretenen Beschwerden geht man erfahrungsgemäß in der Akupunktur, je nach Ansprechen, von einer kürzeren Behandlungsdauer (3-6 Sitzungen) aus. Chronischen Erkrankungen werden nach einem Behandlungsblock von 8-10 sowie einer Regenerationspause von einem Monat neu beurteilt.